AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Als Auftragsgrundlage gelten die Bedingungen des HGB und der CMR.
Der Frachtführer garantiert die gültige und die, jeweils den gesetzlichen Höchsthaftung entsprechenden, eingedeckten Verkehrshaftungsversicherung der eingesetzten Verkehrsmittel. Die Beförderung wird ausschliesslich mit eigenen Fahrzeugen ausgeführt, es kommen keine weiteren Unterfrachtführer zum Einsatz. Der Frachtführer garantiert die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltserlaubnis des eingesetzten Fahrerpersonals und haftet bei Verstößen dem Arbeitgeber gegenüber unbeschränkt, sollte der in dem Zusammenhang belangt werden. Bei jeglicher Abweichung von den vereinbarten Bedingungen sind wir unverzüglich zu informieren. Der Fahrzeuglenker verpflichtet sich zur Überprüfung des Gutes nach Art. 8, CMR und ggf. zur Zeichnung der entsprechenden Vorbehalte im CMR-Frachtbrief. Die stückzahlmäßige Übernahmen des Gutes gelten als vereinbart. Bei nationalen Transporten innerhalb Deutschlands gilt die Haftungserweiterung auf 40 SZR als vereinbart.

Es kommen ausschließlich technisch einwandfreie und saubere Fahrzeuge zum Einsatz. Bei Übernahme von Gefahrgut muss das Fahrerpersonal über die jeweils notwendige Beförderungserlaubnis verfügen. Bei Übernahme von Europaletten ist der sofortige Tausch vorgeschrieben, für eine fehlerhafte Abwicklung hat der Frachtführer gegenüber allen Transportbeteiligten aufzukommen. Für Frachtzahlungen wird ein Zahlungsziel von 60 Tagen zum 10. des darauffolgenden Monats vereinbart.

Im Falle einer verspäteten Übernahme oder Anlieferung gelten 10% Nettofrachtabzug als vereinbart, bei Fixterminen tritt Art. 23.5, CMR in Kraft.

Eine den gesetzliche und versicherungsrechtlichen Vorschriften genügende entsprechende Bewachung des Fahrzeuges und des Ladegutes wird vom Frachtführer gem. den Besonderheiten der angefahrenen Länder garantiert.

Als Gerichtsstand wird Offenburg vereinbart.

Der Auftrag wird auch ohne Gegenbestätigung bindend wirksam, etwaige anderslautende Gegenbestätigungen sind wirkungslos. Der Auftrag gilt wie oben beschrieben als angenommen, wenn nicht innerhalb 15 Min. eine schriftliche Ablehnung bei uns eingeht.

Kundenschutz gilt als vereinbart, bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe der Fracht fällig.

Mahnungen und Reklamationen werden nur unter Angabe unserer Sendungsnummer bearbeitet.